Versicherung

Sinnvolle Versicherungen für Photovoltaikanlagen und Solarthermie Anlagen

abgelegt im Archiv Versicherungen am 05.05.10

Sinnvolle Versicherungen für Photovoltaikanlagen und Solarthermie Anlagen
© Wayne National Forest
Der Trend zu einer Photovoltaikanlage wird in der letzten Zeit immer größer, viele Menschen reizt natürlich der Gedanke, den eigenen Strom zu haben und nicht mehr vom Stromversorger abhängig zu sein. Auch die staatlichen Förderungen und die Möglichkeit, noch Strom zu verkaufen, lässt den Reiz noch größer werden. Hat man eine solche Photovoltaikanlage erst einmal installiert stellt sich die Frage, wie man sie am besten versichert. Die meisten Solaranlagen befinden sich auf dem Dach des Hauses, da drohen Hagel, Sturm oder auch Feuer, vor einer Zerstörung ist keine Solaranlage sicher. Auch umliegende Häuser können bei einer Beschädigung in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher sollte man auf jeden Fall die installierte Photovoltaikanlage oder auch Solarthermie Anlage in eine bestehende Hausratversicherung eintragen lassen, das ist die Grundversicherung, die man auf jeden Fall haben sollte. Dadurch kann der Beitrag zwar geringfügig erhöht werden, aber nur wenn die Versicherung von der Anlage weiß, kann sie bei Schäden auch zahlen.

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Versicherungen zahlen nicht für private Reiseabsagen wegen der Aschewolke

abgelegt im Archiv Versicherungen am 26.04.10

Versicherungen zahlen nicht für private Reiseabsagen wegen der Aschewolke
© NASA Goddard Photo and Video
Nun hat sich bis heute der Luftverkehr wieder einigermaßen eingespielt, die meisten Flüge werden ordnungsgemäß ausgeführt. Viele saßen auf den Flughäfen fest und kamen nicht weiter. Etwas besser ging es dann den Menschen, die in den Urlaub starten wollten, denn sie konnten erst einmal nach Hause zurückkehren, so man denn in der Nähe des Flughafens wohnte. Aber viele mussten wegen des Vulkanausbruchs in Island ihre privat gebuchten Unterkünfte stornieren. Leider kann man dafür keinen Anspruch an die Reiserücktrittskosten-Versicherung stellen. Dies kam durch eine Überprüfung der verschiedenen Versicherungsbedingungen der großen Versicherungsanbieter durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz heraus. Auch bei den mit einer Kreditkarte gekoppelten Versicherungen ist es so, auch hier werden keine Stornokosten übernommen, wenn beispielsweise eine Hotelzimmerbuchung storniert werden musste oder auch eine Ferienwohnung nicht planungsgemäß bezogen werden konnte, die von privat gebucht wurde.

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Eine Zahnversicherung – braucht man sie wirklich?

abgelegt im Archiv Versicherungen am 18.04.10

Eine Zahnversicherung – braucht man sie wirklich?
© Shakespearesmonkey
Wenn man heute hört, was neue Kronen oder Brücken und Implantate kosten können, dann denken viele Menschen darüber nach, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen. Das kann sich schon lohnen, aber man sollte auf einiges achten. Zunächst sollte man sich über sein persönliches Risiko klar werden. Man sollte überlegen, in welchem Zustand das Gebiss ist, und ob man im Falle eines Falles wirklich die Kosten von oft bis zu mehreren Hundert Euro auch selbst tragen kann. Am meisten lohnt sich eine zusätzliche Zahnversicherung, wenn absehbar ist, dass man in den nächsten Jahren einen Zahnersatz brauchen wird. Hier hilft der Zahnarzt bei der Einschätzung. Auch wer gesetzlich versichert ist und eine höherwertige Zahnversorgung wünscht als es die Kasse zahlen will, sollte über die Versicherung nachdenken, beispielsweise wenn man ein Implantat anstatt einer Krone möchte. Wer eine Brücke ohne Verblendung benötigt, was normalerweise bei einem fehlenden Zahn in einem Seitenbereich der Fall ist, liegt mit den Kosten bei 700 Euro. Die Hälfte zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, den sogenannten Festzuschuss. Den Rest muss der Patient selbst zahlen.

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Wann die Versicherungen Schäden ersetzen

abgelegt im Archiv Versicherungen am 11.04.10

Wann die Versicherungen Schäden ersetzen
© casey.marshall
Die Deutschen geben insgesamt sehr viel Geld für Versicherungspolicen aus. Viele glauben, sich damit für alle Fälle abgesichert zu haben. Aber leider ist das nicht immer so. Wann die Versicherungen Schäden ersetzen, ist den meisten gar nicht bekannt. Beispielsweise bei der Privathaftpflicht. Wer aus Versehen das Eigentum anderer Menschen beschädigt oder andere Menschen verletzt, der kann auf den Schutz der Privathaftpflicht setzen. Anders ist es allerdings, wenn ein ausgeliehener Gegenstand zu Bruch geht, wenn man sich vielleicht die Kamera eines Freundes ausgeliehen hat, dann ist das nicht versichert. Auch das Fahrrad aus der Ferienwohnung, das während einer Radtour gestohlen wurde, gehört nicht dazu. Grundsätzlich sind alle Schäden, die an geliehenen und gemieteten Dingen entstehen, bei dieser Versicherung ausgeschlossen. Aber einen Lichtblick gibt es, denn in den neuen Policen ist es beispielsweise versichert, wenn in der eigenen Mietwohnung der Hammer beispielsweise auf die Fliesen fällt. Wichtig ist auch zu wissen, dass die sogenannten Gefälligkeitshandlungen nicht mit versichert sind, zumindest nicht automatisch. Lässt man beim Umzug einen Karton mit Porzellan fallen, dann gehört das nicht dazu. Die Haftpflicht muss nicht zahlen, wenn man hier in Eigenverantwortung tätig war. Allerdings kann man solche Gefälligkeitsleistungen auch mitversichern lassen, das macht auch nur wenige Euro im Jahr aus. Bei der Kfz-Haftpflicht gilt: Alle Teile, die nicht fest im Fahrzeug eingebaut sind wie Navi oder Handy oder auch Ersatzteile sind bei einem Aufbruch des Fahrzeugs nicht versichert.

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Die Lebensversicherung – nur nicht vorschnell unterschreiben

abgelegt im Archiv Lebensversicherung am 04.04.10

Die Lebensversicherung – nur nicht vorschnell unterschreiben
© lowjumpingfrog
Gerade in der heutigen Zeit ist es für die Versicherungsvertreter nicht mehr so einfach, ihre Versicherungen den den Mann oder die Frau zu bringen. Sehr oft stehen in der letzten Zeit die Versicherungsvertreter vor der Tür. Den für sie dicksten Ertrag bringen immernoch die Kapitalbildenden Lebensversicherungen. Oft besitzt man aber genau eine solche Versicherung bereits, da heißt es besonders vorsichtig zu sein, denn die Vertreter versuchen nur allzu gerne die Menschen dazu zu überreden, die alte Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen. Oft wird eine höhere Rendite versprochen. Das ist allerdings nicht mehr so.Während man in den 90er Jahren noch 4 Prozent Garantiezins erhielt, sind es heute gerade noch einmal 2,25 Prozent. Wer einen alten Vertrag aus den 90ern hat, sollte auf keinen Fall kündigen, denn das würde einen großen Fehler bedeuten. Daher sollte sich jeder zunächst einmal fragen, ob die angebotene Police überhaupt den eigenen Bedürfnissen entspricht. Wer etwas für seine Altersvorsorge tun möchte, der kann zunächst einmal mit der Riester-Rente anfangen. Wichtig ist hierbei, dass sie Hartz-IV-sicher ist. Hierzu zählt auch die Betriebsrente über den Chef.

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