Versicherung

Wenn die Versicherung bei Frostschäden nicht zahlen will

abgelegt im Archiv Wohngebäudeversicherung am 12.05.10

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© Wonderlane
Der Winter war dieses Jahr wahrlich lang und kalt. Und bestimmt war dies nicht der letzte dieser Art. Seit rund dreißig Jahren gab es in Deutschland nicht mehr solche Schneemassen. Kinder und Wintersportler fanden es toll, aber die lang anhaltende Kälte brachte so einige Probleme mit sich. Nimmt man beispielsweise einmal den Haushalt, wenn hier das Wasser in den Rohren gefriert, dann vergrößert sich das Wasser vom Volumen her um gute 10 Prozent. Viele Rohre halten dem entstehenden Druck nicht mehr stand und bersten. Taut das Wasser dann wieder auf, dann fließt es in das Gebäude und so entstehen große Schäden. Generell tritt in solchen Fällen die Wohngebäudeversicherung ein, denn sogenannte Frostschäden an Heizkesseln, Boilern, Heizkörpern oder auch vergleichbaren Teilen werden dadurch abgedeckt. Allerdings gibt es für den Versicherungsnehmer hierbei auch Pflichten, und zwar bei der Frostvorsorge. Dies umfasst, dass alle Gebäude und auch Gebäudeteile immer ausreichend geheizt werden müssen in der kalten Jahreszeit, das muss kontrolliert werden und wenn das nicht geht, weil man vielleicht längere Zeit abwesend ist und niemanden hat, der das Haus kontrollieren kann, dann sind alle wasserführenden Anlagen oder auch Einrichtungen abzuschalten oder gar entleert zu halten. Verreist man im Winter, muss das Funktionieren der Heizung laut vielen Formulierungen in Versicherungsverträgen von Freunden oder Nachbarn "genügend häufig" kontrolliert werden. Wenn das nicht passiert, kann der Versicherungsschutz aufgrund einer "gravierenden Pflichtverletzung" des Versicherungsnehmers verloren gehen. Unklar ist bei diesen Formulierungen nur, was man unter "genügend häufig" versteht.

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Sinnvolle Versicherungen für Photovoltaikanlagen und Solarthermie Anlagen

abgelegt im Archiv Versicherungen am 05.05.10

Sinnvolle Versicherungen für Photovoltaikanlagen und Solarthermie Anlagen
© Wayne National Forest
Der Trend zu einer Photovoltaikanlage wird in der letzten Zeit immer größer, viele Menschen reizt natürlich der Gedanke, den eigenen Strom zu haben und nicht mehr vom Stromversorger abhängig zu sein. Auch die staatlichen Förderungen und die Möglichkeit, noch Strom zu verkaufen, lässt den Reiz noch größer werden. Hat man eine solche Photovoltaikanlage erst einmal installiert stellt sich die Frage, wie man sie am besten versichert. Die meisten Solaranlagen befinden sich auf dem Dach des Hauses, da drohen Hagel, Sturm oder auch Feuer, vor einer Zerstörung ist keine Solaranlage sicher. Auch umliegende Häuser können bei einer Beschädigung in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher sollte man auf jeden Fall die installierte Photovoltaikanlage oder auch Solarthermie Anlage in eine bestehende Hausratversicherung eintragen lassen, das ist die Grundversicherung, die man auf jeden Fall haben sollte. Dadurch kann der Beitrag zwar geringfügig erhöht werden, aber nur wenn die Versicherung von der Anlage weiß, kann sie bei Schäden auch zahlen.

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Versicherungen zahlen nicht für private Reiseabsagen wegen der Aschewolke

abgelegt im Archiv Versicherungen am 26.04.10

Versicherungen zahlen nicht für private Reiseabsagen wegen der Aschewolke
© NASA Goddard Photo and Video
Nun hat sich bis heute der Luftverkehr wieder einigermaßen eingespielt, die meisten Flüge werden ordnungsgemäß ausgeführt. Viele saßen auf den Flughäfen fest und kamen nicht weiter. Etwas besser ging es dann den Menschen, die in den Urlaub starten wollten, denn sie konnten erst einmal nach Hause zurückkehren, so man denn in der Nähe des Flughafens wohnte. Aber viele mussten wegen des Vulkanausbruchs in Island ihre privat gebuchten Unterkünfte stornieren. Leider kann man dafür keinen Anspruch an die Reiserücktrittskosten-Versicherung stellen. Dies kam durch eine Überprüfung der verschiedenen Versicherungsbedingungen der großen Versicherungsanbieter durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz heraus. Auch bei den mit einer Kreditkarte gekoppelten Versicherungen ist es so, auch hier werden keine Stornokosten übernommen, wenn beispielsweise eine Hotelzimmerbuchung storniert werden musste oder auch eine Ferienwohnung nicht planungsgemäß bezogen werden konnte, die von privat gebucht wurde.

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Eine Zahnversicherung – braucht man sie wirklich?

abgelegt im Archiv Versicherungen am 18.04.10

Eine Zahnversicherung – braucht man sie wirklich?
© Shakespearesmonkey
Wenn man heute hört, was neue Kronen oder Brücken und Implantate kosten können, dann denken viele Menschen darüber nach, eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen. Das kann sich schon lohnen, aber man sollte auf einiges achten. Zunächst sollte man sich über sein persönliches Risiko klar werden. Man sollte überlegen, in welchem Zustand das Gebiss ist, und ob man im Falle eines Falles wirklich die Kosten von oft bis zu mehreren Hundert Euro auch selbst tragen kann. Am meisten lohnt sich eine zusätzliche Zahnversicherung, wenn absehbar ist, dass man in den nächsten Jahren einen Zahnersatz brauchen wird. Hier hilft der Zahnarzt bei der Einschätzung. Auch wer gesetzlich versichert ist und eine höherwertige Zahnversorgung wünscht als es die Kasse zahlen will, sollte über die Versicherung nachdenken, beispielsweise wenn man ein Implantat anstatt einer Krone möchte. Wer eine Brücke ohne Verblendung benötigt, was normalerweise bei einem fehlenden Zahn in einem Seitenbereich der Fall ist, liegt mit den Kosten bei 700 Euro. Die Hälfte zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, den sogenannten Festzuschuss. Den Rest muss der Patient selbst zahlen.

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Wann die Versicherungen Schäden ersetzen

abgelegt im Archiv Versicherungen am 11.04.10

Wann die Versicherungen Schäden ersetzen
© casey.marshall
Die Deutschen geben insgesamt sehr viel Geld für Versicherungspolicen aus. Viele glauben, sich damit für alle Fälle abgesichert zu haben. Aber leider ist das nicht immer so. Wann die Versicherungen Schäden ersetzen, ist den meisten gar nicht bekannt. Beispielsweise bei der Privathaftpflicht. Wer aus Versehen das Eigentum anderer Menschen beschädigt oder andere Menschen verletzt, der kann auf den Schutz der Privathaftpflicht setzen. Anders ist es allerdings, wenn ein ausgeliehener Gegenstand zu Bruch geht, wenn man sich vielleicht die Kamera eines Freundes ausgeliehen hat, dann ist das nicht versichert. Auch das Fahrrad aus der Ferienwohnung, das während einer Radtour gestohlen wurde, gehört nicht dazu. Grundsätzlich sind alle Schäden, die an geliehenen und gemieteten Dingen entstehen, bei dieser Versicherung ausgeschlossen. Aber einen Lichtblick gibt es, denn in den neuen Policen ist es beispielsweise versichert, wenn in der eigenen Mietwohnung der Hammer beispielsweise auf die Fliesen fällt. Wichtig ist auch zu wissen, dass die sogenannten Gefälligkeitshandlungen nicht mit versichert sind, zumindest nicht automatisch. Lässt man beim Umzug einen Karton mit Porzellan fallen, dann gehört das nicht dazu. Die Haftpflicht muss nicht zahlen, wenn man hier in Eigenverantwortung tätig war. Allerdings kann man solche Gefälligkeitsleistungen auch mitversichern lassen, das macht auch nur wenige Euro im Jahr aus. Bei der Kfz-Haftpflicht gilt: Alle Teile, die nicht fest im Fahrzeug eingebaut sind wie Navi oder Handy oder auch Ersatzteile sind bei einem Aufbruch des Fahrzeugs nicht versichert.

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