Versicherung

Zusatzversicherung für den Klinikaufenthalt

abgelegt im Archiv Krankenversicherung am 28.03.10

Zusatzversicherung für den Klinikaufenthalt
© valentin.d
Viele Menschen sind gesetzlich krankenversichert, aber wären auch gerne im Falle eines Falles, also bei einem notwendig gewordenen Krankenhausaufenthalt, ein Patient "erster Klasse". Das ist auch ganz einfach möglich, und zwar mit einer Zusatzversicherung für den Klinikaufenthalt. Allerdings ist es dabei nicht einfach, die passende Versicherung zu finden. Alle gesetzlich Versicherten können bei der Krankenkasse nach einer Zusatzversicherung fragen, aber leider sind die Angebote nicht immer das, was man "erste Wahl" nennt. Meistens stehen den gesetzlichen Krankenkassen nur wenige Vertragspartner zur Auswahl. Wenn man sich richtig absichern will, dann sollte man für die Vorsorge für einen Klinikaufenthalt ruhig mehrere Angebote von Privatversicherungen einholen. Vergleichen sollte man dabei auf jeden Fall die Höhe des monatlichen Beitrags. Auch wichtig ist zu erfahren, ob die Versicherung nur die Kosten für die Klinik übernimmt, die am nächsten liegt, oder ob auch die Kosten für das am besten geeignete Krankenhaus übernommen werden.

Und ist auch das Telefon am Bett dabei? Des weiteren sollte man noch in Erfahrung bringen, ob ein Honorar gezahlt wird, wenn es eine ambulante Vor- oder Nachsorge durch den Chefarzt gibt, und ob die Transportkosten zur Klinik übernommen werden.
Wichtig ist vor Vertragsabschluss zu beachten, dass sehr viele Anbieter zuerst eine Auskunft über die Krankengeschichte des Patienten verlangen. So kann es dazu kommen, dass bei Vorerkrankungen Risikozuschläge fällig werden können, und im schlimmsten Fall kann es auch zu einer Ablehnung kommen. Angebote gibt es viele, ein sorgfältiger Vergleich ist nötig, wenn man wirklich das beste Angebot für sich selbst finden möchte.

Permalink: Zusatzversicherung für den Klinikaufenthalt

Tags: Zusatzversicherung  für  den  Klinikaufenthalt,  Krankengeschichte  des  Patienten,  Privatversicherungen,  Krankenkasse,  gesetzlich  Versicherte,  Patient  erster  Klasse 

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