Winterausrüstung: Kfz-Versicherer verfahren knallhart!
abgelegt im Archiv KFZ-Versicherung am 15.09.08
Schlimm genug, wenn es kracht, auch wenn jemand anders 75% des Schadens trägt. Ärgerlich, wenn Sie zum Beispiel einen Abschlag hinnehmen müssen, weil im November Ihre Winterreifen nur noch 1 bis 2 Millimeter Profil aufwiesen. Was ist der hintergrund? Was sollten Sie sinnvollerweise JETZT tun?
Die Straßenverkehrsordnung schreibt Ihnen zwingend vor, "bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung den Wetterverhältnissen anzupassen". Sie können sich nicht einmal hinter einer Ölspur verschanzen, wenn gleichzeitig mit Schnee oder Eisglätte zu rechnen ist. Manchmal fließt sogar salziges Schmelzwasser über eine Eisschicht. Optische Täuschung nennt man das. Dann sehen Sie echt alt aus.
Ein Richter wird Sie obendrein an Ihre Sorgfaltspflicht erinnern. Denn aus 2 Millimeter Profil werden von Oktober bis April leicht weniger als 1mm, wenn Sie viel fahren oder scharf fahren. Es ist also gut, jetzt auf die Angebote für Winterreifen zu achten und sie erneuern zu lassen. Falls Sie die Räder selbst wechseln, können Sie über den Zeitpunkt unabhängig von einer Werkstatt entscheiden.
Hans Kolpak
versicherungsintern
Tags: Straßenverkehrsordnung KfzHaftpflicht KfzFahrzeugversicherung Winterausrüstung Winterreifen
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Wong
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