Versicherung

Wenn Ihre Versicherung Ihren Arzt fragt

abgelegt im Archiv Berufsunfähigkeit am 11.09.08

und Sie sind aus gesundheitlichen Gründen von der Wehrpflicht befreit, dann hat Ihre Versicherungsgesellschaft keinen Grund, das Gutachten Ihres Arztes anzuzweifeln. Sie stellen dann laut Aktenlage ein erhöhtes Risiko dar, zahlen mehr oder Ihr Antrag wird abgelehnt. Sind Sie aber eigentlich wehrtauglich, dann haben Sie sich hiermit lebenslang ein Eigentor geschossen. Papier ist geduldig. Sie auch?



Es ist fast schon witzig, was Andreas Kunze zur Erfüllung der Wehrpflicht schreibt, können doch seit vielen Jahren gar nicht alle Wehrpflichtigen gezogen werden oder in Zivildienststellen untergebracht werden. So ist es schon aus praktischen Erwägungen heraus unsinnig, für eine vermeintliche Wehrgerechtigkeit zu argumentieren statt für ein Berufsheer. Das ist ein ideologischer Stellungskrieg von Politikern und Juristen, nicht mehr und nicht weniger.

Es gibt übrigens nicht wenige Soldaten, die sich mit den Kiddies herumärgern müssen und demzufolge eine eigene Meinung zu einem bundesbewehrten Kindergarten haben. Kennen Sie schon den Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL ? Sehr lesenswert in diesem Zusammenhang.

Sachbearbeiter bei Versicherungsgesellschaften müssen sich bei der Risikoeinschätzung dem gutachterlichen Urteil von Ärzten beugen. Die Regeln beruhen auf den finanziellen Erfahrungen vergangener Jahrzehnte und werden laufend aktualisiert, damit Versicherer ihre Beiträge hinreichend genau genug kalkulieren können.

Was Sie tun, wenn Sie zwischen 18 und 23 Jahre alt sind, werden Sie selbst entscheiden - zumindest theoretisch gedacht. Denn Ihre Lebensplanung liegt in Ihrer Hand, auch wenn Sie die äußeren Umstände würdigen müssen.

Hans Kolpak
versicherungsintern

Permalink: Wenn Ihre Versicherung Ihren Arzt fragt

Tags: Wehrpflicht  Arztanfrage  Versicherungsantrag  Arztgutachten  wehrtauglich  wehruntauglich 

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