Was tun wenn die Pflegeversicherung nicht ausreicht

Die Pflegekosten in Deutschland sind bekannterweise recht hoch. Sehr oft ist es so, dass die Rücklagen, Rente und auch die Pflegeversicherung gar nicht ausreichen. Den Rest zahlt dann das Sozialamt, aber das wird sich dann an die Angehörigen wenden. Und Kinder haften hier für die Eltern, gibt es Geschwister, werden die Kosten anteilig verteilt. Die Kinder werden aufgefordert, Vermögen und Einkommen offenzulegen. Dann prüft das Amt die Unterlagen und schaut, ob ein Kind finanziell in der Lage ist, einen Teil der Heimkosten zu leisten. Wer nichts hat, braucht natürlich auch nicht zahlen.
Der Selbstbehalt liegt in diesem Fall bei 1400 Euro. Mietkosten und Heizung sind darin schon enthalten. Wen Aufwendungen sehr hoch sind, kann der Betrag aber auch heraufgesetzt werden. Auch bei einem Eigenheim, Kindesunterhalt oder auch wenn die Ausbildung der Kinder finanziert wird, gibt es eine Erhöhung. Die Summe von Ehepaaren liegt bei 2450 Euro pro Monat. Ein Eigenheim darf nicht belastet werden, und auch Aufwendungen zur gesetzlichen Rente dürfen nicht angetastet werden. Wer mit Forderungen des Sozialamtes nicht einverstanden ist, der sollte sich am besten gleich einen Anwalt nehmen, da das Amt dann den Weg der Klage gehen muss.