Wann die Versicherungen Schäden ersetzen
abgelegt im Archiv Versicherungen am 11.04.10

© casey.marshallDie Deutschen geben insgesamt sehr viel Geld für Versicherungspolicen aus. Viele glauben, sich damit für alle Fälle abgesichert zu haben. Aber leider ist das nicht immer so. Wann die Versicherungen Schäden ersetzen, ist den meisten gar nicht bekannt. Beispielsweise bei der Privathaftpflicht. Wer aus Versehen das Eigentum anderer Menschen beschädigt oder andere Menschen verletzt, der kann auf den Schutz der Privathaftpflicht setzen. Anders ist es allerdings, wenn ein ausgeliehener Gegenstand zu Bruch geht, wenn man sich vielleicht die Kamera eines Freundes ausgeliehen hat, dann ist das nicht versichert. Auch das Fahrrad aus der Ferienwohnung, das während einer Radtour gestohlen wurde, gehört nicht dazu. Grundsätzlich sind alle Schäden, die an geliehenen und gemieteten Dingen entstehen, bei dieser Versicherung ausgeschlossen. Aber einen Lichtblick gibt es, denn in den neuen Policen ist es beispielsweise versichert, wenn in der eigenen Mietwohnung der Hammer beispielsweise auf die Fliesen fällt. Wichtig ist auch zu wissen, dass die sogenannten Gefälligkeitshandlungen nicht mit versichert sind, zumindest nicht automatisch. Lässt man beim Umzug einen Karton mit Porzellan fallen, dann gehört das nicht dazu. Die Haftpflicht muss nicht zahlen, wenn man hier in Eigenverantwortung tätig war. Allerdings kann man solche Gefälligkeitsleistungen auch mitversichern lassen, das macht auch nur wenige Euro im Jahr aus. Bei der Kfz-Haftpflicht gilt: Alle Teile, die nicht fest im Fahrzeug eingebaut sind wie Navi oder Handy oder auch Ersatzteile sind bei einem Aufbruch des Fahrzeugs nicht versichert.
Auch Cds oder Garagentorsender gehören dazu. Die Hausratversicherung zahlt zwar, wenn durch einen Funkenflug der Wohnzimmerschrank oder auch die Gartenmöbel beschädigt werden, also alle Schäden, die durch offenes Feuer entstehen. Wird aber beispielsweise beim Grillen der nötige Abstand nicht eingehalten oder es wird gar Brandbeschleuniger benutzt, dann wertet das die Versicherung als grob fahrlässig und dementsprechend zahlt sie auch nicht. Oft versuchen die Versicherungen einem glauben zu machen, dass man unbedingt eine Rechtsschutzversicherung benötigt. Allerdings ist dies nur in den wenigsten Fällen der Fall. Wirklich teure gerichtliche Auseinandersetzungen wie Scheidungen und Unterhaltsprozesse werden durch diese Versicherung nicht gedeckt. Auch ein Streit um ein gekauftes Haus oder Grundstück ist nicht versichert. Auch die außergerichtliche Einigung mit einem früheren Arbeitgeber gehört nicht in das Leistungsspektrum, beispielsweise Verhandlungen um eine Abfindung oder auch bezüglich eines Arbeitszeugnisses. Wenn es schon eine Rechtsschutzversicherung sein soll, dann eine Verkehrs- oder Mietrechtsschutz, denn das lohnt sich.

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Permalink: Wann die Versicherungen Schäden ersetzen
Tags: Versicherungen Schäden ersetzen, Aufbruch Fahrzeug, Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung, Rechtsschutzversicherung
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