Versicherung

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit: Beitragserstattung völlig normal

abgelegt im Archiv Krankenversicherung am 29.09.08

Ich habe mich daran gewöhnt, weniger zu zahlen, wenn ich keine Leistungen beansprucht habe. Sie auch? Es macht nämlich einen Unterschied, ob Sie als Aktionär eine Dividende erhalten und als Versicherter leer ausgehen oder ob Sie Kunde eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit sind und Ihnen Beiträge erstattet werden, während sie nicht durch Aktien an einem Unternehmen beteiligt sind. Welches aktuelle Beispiel gibt es dazu?


Die Pressemitteilung der INTER Krankenversicherung vom 25. September 2008 zeigt es. Ganze Monatsbeiträge können erstattet werden. Der Versicherte entscheidet selbst, ob er Kleinbeträge selbst trägt oder zur Erstattung einreicht.

Eine vergleichbare Situation besteht zum Beispiel in der Kraftfahrzeugversicherung, was Ihnen eher vertraut sein dürfte, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Nicht im Kleingedruckten, sondern in der Gesellschaftsform und der gelebten Geschäftsphilosophie eines Versicherers zeigt sich, wo Sie langfristig als Kunde gut aufgehoben sind, damit Sie nicht sitzengelassen werden oder eines Tages im Regen stehen.

Hans Kolpak
versicherungsintern

Permalink: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit: Beitragserstattung völlig normal

Tags: Versicherungsverein  Beitragserstattung  Krankenversicherung 

Stimmen Sie ab für Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit: Beitragserstattung völlig normal:

  • Currently 9.00/10
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Dieser Eintrag wurde mit: 9.00 Punkten (von 4 Stimme(n) insg.) bewertet.
 
Share It
RSS rss
Google google
Yahoo! yahoo
Bloglines Bloglines
TwitterFollowen Sie uns bei Twitter!
Most Popular   Altersvorsorge   Berufsunfähigkeit   Best of   Branchentipps   Haftpflicht   Hausratversicherung   Informationen über   Kapitalmarkt   KFZ-Versicherung   Krankenversicherung   Kurioses   Kurz vorgestellt   Lebensversicherung   Marketing   Misc   Neues aus der Branche   out of Topic   Rechtsschutz   Schon gewusst   Senioren  
Bloggeramt.de