Versicherungsschaden: Ist ein Absturz eine Krankheit?
Soviel vorweg: Zwei Adler verhakten sich in der Luft mit ihren Krallen und stürzten auf ein Haus. Die Reparaturkosten für das Loch im Dach zahlt die Wohngebäudeversicherung, auch wenn es sich bei den Steinadlern nicht um unbekannte Flugobjekte handelt.
Aus meiner Sicht geschah hier ein Unfall mit Todesfolge. Mit welch einer ausgeprägten Arroganz besteht der Fachtierarzt für Zoo- und Wildtierkrankheiten Walter Glawischnig darauf, die beiden Vögel nicht zurückzugeben, sondern vorschriftsgemäß zu "entsorgen"?
Bei solch einem Bürokratismus platzt mir der Kragen und geht mir die Hutschnur hoch. "Alle toten Tiere, die für Untersuchungszwecke bei uns landen, werden anschließend entsorgt. So auch die beiden Steinadler aus Bludenz. Ausnahmen werden keine gemacht!", meldet Vorarlberg online.
Hätte ich das vorher gewußt, hätte ich vorher gefragt und die Tiere nicht untersuchen lassen. Immerhin waren sie trotz der tödlichen Verletzungen noch geeignet, um ausgestopft zu werden. Museen und Jägerstuben sind voll mit ausgestopften Tieren. Wurden die extra NICHT untersucht, damit sie ausgestopft werden können?
Hans Kolpak
versicherungsintern
