Versicherungen zahlen nicht für private Reiseabsagen wegen der Aschewolke

Versicherungen zahlen nicht für private Reiseabsagen wegen der Aschewolke

Nun hat sich bis heute der Luftverkehr wieder einigermaßen eingespielt, die meisten Flüge werden ordnungsgemäß ausgeführt. Viele saßen auf den Flughäfen fest und kamen nicht weiter. Etwas besser ging es dann den Menschen, die in den Urlaub starten wollten, denn sie konnten erst einmal nach Hause zurückkehren, so man denn in der Nähe des Flughafens wohnte. Aber viele mussten wegen des Vulkanausbruchs in Island ihre privat gebuchten Unterkünfte stornieren. Leider kann man dafür keinen Anspruch an die Reiserücktrittskosten-Versicherung stellen. Dies kam durch eine Überprüfung der verschiedenen Versicherungsbedingungen der großen Versicherungsanbieter durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz heraus. Auch bei den mit einer Kreditkarte gekoppelten Versicherungen ist es so, auch hier werden keine Stornokosten übernommen, wenn beispielsweise eine Hotelzimmerbuchung storniert werden musste oder auch eine Ferienwohnung nicht planungsgemäß bezogen werden konnte, die von privat gebucht wurde.
Die Verbraucherschützer erklären dies so, dass durch eine Naturkatastrophe wie diese hervorgerufene Flugannullierungen "kein versichertes Ereignis" seien. Dies ist ein großes Problem für alle Individualreisenden, das die Pauschalurlauber allerdings nicht kennen, denn wer über einen Veranstalter gebucht hat und die Reise wegen der übermächtigen Aschewolke nicht antreten konnte, der bekommt sein Geld zurück. Allerdings sollten auch die Individualreisenden versuchen, dass sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben. In den meisten Fällen kann man mit dem Hotel oder auch mit dem Vermieter verhandeln, oftmals wird eine kostenlose Stornierung akzeptiert, wenn der Gast zusagt, die Wohnung oder auch das Zimmer zu einem anderen Zeitpunkt wieder zu buchen. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.



Leave a Reply


Impressum