Versichert bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit

Heute engagiert sich bereits jeder fünfte Deutsche ehrenamtlich. Oft stellt sich den Helfern aber dann die Frage, ob man bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit auch versichert ist. Bei vielen Ehrenämtern ist man ganz einfach über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Man kann aber bei jedem Träger eines Ehrenamtes nachfragen, ob das in der Organisation auch so geregelt ist. Bei Vereinen kann es auch schon einmal so sein, dass eine Gruppenunfallversicherung für alle Mitarbeitet abgeschlossen wird. Abzuklären ist auch immer, was im Schadensfall zu beachten ist, gibt es eine bestimmte Art, wie ein Unfall gemeldet werden muss, oder dürfen nur bestimmte Ärzte aufgesucht werden? Bei der Feuerwehr ist es beispielsweise so, dass der Versicherungsschutz der ehrenamtlichen Helfer über die Feuerwehrunfallkasse erfolgt. Diese Unfallversicherungen übernehmen dann Kosten wie Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte.
Auch wenn der ehrenamtliche Helfer länger ausfällt und keinen Lohn weitergezahlt bekommt, zahlt die Unfallversicherung ein so genanntes Verletztengeld. Wenn dem Helfer auf der Hinfahrt oder Rückfahrt mit dem Fahrzeug etwas passiert, dann greift in dem Falle der für das jeweilige Fahrzeug abgeschlossene Versicherungsvertrag. Es kann aber auch sein, dass eine Dienstreisenrahmenversicherung besteht, das sollte man immer erst abklären. Diese übernimmt dann Kosten, die durch den Unfall am eigenen Fahrzeug entstanden sind und tritt sogar dann ein, wenn der Helfer danach von der Versicherung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird und somit höhere Beträge zahlen muss, dann zahlt die Versicherung diese Differenz. Wer also bis jetzt Bedenken hatte, sich sozial zu engagieren, kann dies nun ganz ohne Bedenken tun.