Unfallversicherung bei der Weihnachtsfeier

Unfallversicherung bei der Weihnachtsfeier

Auch in Zeiten der Krise lassen es sich viele Betriebe nicht nehmen, für ihre Mitarbeiter eine Weihnachtsfeier zu veranstalten. Für viele stellt sich auch schon einmal die Frage, inwieweit man denn bei einer solchen Weihnachtsfeier versichert ist. Grundsätzlich sind im Falles eines Unfalls alle Betriebsangehörigen versichert, die Unfallversicherung bei der Weihnachtsfeier springt im Falles eines Falles ein. Hier ist sogar der direkte Weg hin zur Feier und auch zurück nach Hause versichert. Natürlich ist es hier auch so wie überall, dass, wenn Alkohol als Unfallverursacher feststeht, der Versicherungsschutz entfällt.

Diese Weihnachtsfeiern müssen auch nicht während der Arbeitszeit stattfinden. Auch wenn sie an Sonntagen veranstaltet werden und sie geeignet sind, um den Zusammenhang der Betriebsgemeinschaft gefördert wird, dann erhalten alle Betriebsangehörigen den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Schutz besteht allerdings nicht, wenn eine Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit durch Beschäftigte der Firma eigenständig ausgerichtet wird. Das ist auch so, wenn die Firma diese Feier billigt. Wichtig ist hier, ob die Firma diese Feier auch ausrichtet oder nicht.
Sobald die Weihnachtsfeier durch einen von der Firma autorisierten Vertreter aufgelöst wird, endet auch der Versicherungsschutz. Auch alle, die sich entweder einzeln oder in einer Gruppe von der Weihnachtsfeier entfernen, um woanders weiter zu feiern, sind nicht mehr versichert.
Wo das Unternehmen allerdings seine Weihnachtsfeier ausrichtet, das spielt keine Rolle. Der Anfahrtsweg, der mit dem Verlassen seines Gebäudes beginnt und mit dem Betreten der Örtlichkeit, wo die Feier stattfindet, endet, ist mit versichert. Das gilt übrigens auch, wenn man diese Wege im Rahmen einer Fahrgemeinschaft zurücklegt, also wenn man sich abgesprochen hat und andere Kollegen auf dem Weg zur Feier einsammelt.
Auch wer bei der Vorbereitung der Weihnachtsfeier hilft und vielleicht beim Schmücken des Baumes von der Leiter stürzt ist natürlich versichert.
Na dann, eine schöne Weihnachtsfeier!


Foto Quelle thn26987

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