Tierhalterhaftpflicht: Wann wird sie gesetzlich?
abgelegt im Archiv Haftpflicht am 06.03.09
Das Land Berlin hat die Initiative ergriffen: Jeder neue Hundehalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Tierhalterhalftpflichtversicherung abzuschließen. Michael Müller, Mehrfachagent in München: "In Berlin müssen Sie alle Hunde versichern, die Sie nach dem 1. Januar 2005 angeschafft haben."
Das ist aus Sicht des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) begründet: Jeder zweite Hundehalter glaubt, auf diesen Versicherungsschutz verzichten zu können - und das bei einer zweistelligen Anzahl von Großschäden jährlich. Hätten Sie mal eben 100.000 Euro übrig? Ich nicht.
In seiner 2005 erschienenen Broschüre "Private Haftpflichtversicherung - für den Schaden geradestehen" (pdf-Datei) weist der GDV auf Seite 6 hin: "Was sind unberechtigte Ansprüche? Weist der Haftpflichtversicherer unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft: 'Die Versicherung will nicht zahlen.' Richtig ist, dass der vermeintliche Verursacher des Schadens nicht zahlen muss, weil für ihn keine rechtliche Verpflichtung besteht - etwa weil er den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat. Der Haftpflichtversicherer hat dann nach den Versicherungsbedingungen die Ansprüche abzuwehren. Er darf in diesen Fällen nicht zahlen. Andererseits zahlt der Haftpflichtversicherer entgegen weit verbreiteter Ansicht sogar dann, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde."
Eine Haftpflichtversicherung ist gleichzeitig der beste denkbare Rechtsschutz. Plötzliche unkalkulierbare Ereignisse können jederzeit eintreten. Der Jahresbeitrag für eine Haftpflichtversicherung steht in keinem Verhältnis zu den ruinösen finanziellen Folgen im Einzelfall. Eines ist jedoch nicht versichert: Treten langfristig wiederholte Schäden auf wie zum Beispiel verkratzte Böden, Wände oder Türen in Wohnungen, dann zahlt der Tierhalter die Renovierungskosten. "Die Abnutzung einer Mietwohnung ist normal. Für Schäden durch häufiges Scharren oder Urinieren ist aber der Halter verantwortlich", sagt Katrin Rüter de Escobar vom GDV.
Hans Kolpak
versicherungsintern
Tags: Sachschäden Personenschäden Tierhalterhaftplicht Privathaftpflicht Hundehalterhaftplicht Mietschä
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Wong
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