Versicherung
Streitpunkt Winterdienst – wer haftet im Schadensfall?
abgelegt im Archiv Haftpflicht von Tanja Usselmann am 04.01.10
Streitpunkt Winterdienst – wer haftet im Schadensfall?
© Tom Purves
Im Winter kommt es in den meisten Teilen Deutschlands zu Schneefall mit entsprechender Glätte. Oft kommt es an den nächsten Tage auch zu Eisglätte. Die Pflicht der Gemeinden, Schnee zu räumen und bei Glatteis entsprechend zu streuen, wird meistens auf die Straßenanlieger übertragen. Entweder übernehmen diese diese Pflicht selber, oder übertragen sie auf ihre Mieter. Dafür muss diese Pflicht aber auch im Mietvertrag eindeutig festgelegt sein, denn sonst wird es im Streitpunkt Winterdienst schnell einmal ungemütlich.

Wer diese Klausel im Mietvertrag stehen hat, der muss täglich von morgens sieben Uhr bis abends zwanzig Uhr darauf achten, dass alle Geh- und Zufahrtswege von Schnee und Eis befreit werden. Auch die Wege zu den Mülltonnen gehören dazu. Allerdings muss nicht der gesamte Gehweg geräumt werden, die zu räumende Mindestbreite beträgt einen Meter bis einen Meter zwanzig. Wenn es tagsüber, nachdem man geräumt hat, munter weiter schneit, dann ist man verpflichtet, zwischendurch immer wieder zu räumen. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, dann kann der Verantwortliche haftbar gemacht werden, wenn es zu einem Ausrutscher kommt. Das kann sehr teuer werden, wenn man die Kosten für den Arzt und das Krankenhaus berechnet, eventuell einen Verdienstausfall oder auch Schmerzensgeld. Die Krankenversicherung des Geschädigten wird die Kosten vom Verantwortlichen zurückfordern. Gut ist es dann nur, wenn man eine Haftpflichtversicherung hat, denn die kommt für diese Forderungen auf. Besser ist es aber auf jeden Fall, für die ordnungsgemäße Räumung zu sorgen. Wenn man selbst verhindert ist, kann man ja auch einmal einen hilfsbereiten Nachbarn fragen um zu verhindern, dass es überhaupt erst zum Schadensfall kommt.

Permalink: Streitpunkt Winterdienst – wer haftet im Schadensfall?
Tags: Streitpunkt  Winterdienst,  Krankenkasse  des  Geschädigten,  Schnee,  Eis,  Räumung,  Haftpflichtversicherung 
Trackback: http://publish.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/169702
img del.icio.us img Readster img Lycos img Alltagz img Folkd Add this page to Mister Wong Wong img Wikio img Newstube img DIGG

Stimmen Sie ab für Streitpunkt Winterdienst – wer haftet im Schadensfall?:

  • Currently 8.22/10
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Dieser Eintrag wurde mit: 8.22 Punkten (von 9 Stimme(n) insg.) bewertet.
 
Abonnieren
Share It
Möchten Sie gern einen neuen, interaktiven Marketingkanal für Ihr Unternehmen haben? Erfahren Sie mehr über Sponsored Blogs mit Creative Weblogging. Sehen Sie wie man Sponsored Blogs erfolgreich einsetzt.
RSSrss
Alle Abonnements sehen
Google google
Was ist RSS?
Yahoo! yahoo
MEIN MSN MSN
Bloglines Bloglines
Newsletter

TwitterFollowen Sie uns bei Twitter!
Bloggeramt.de