Richtig versichert gegen Unwetterschäden

Richtig versichert gegen Unwetterschäden

Was man früher nur aus dem Fernsehen kannte, wird hierzulande jetzt auch immer öfter beobachtet. Stürme hinterlassen eine Spur der Verwüstung, und sogar Tornados sind in Deutschland keine Seltenheit mehr. Versicherungen kommen für Schäden auf, sobald der Sturm Windstärke 8 erreicht hat, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 Kilometern pro Stunde. Die Kunst ist es eher, die richtige Policen zu finden, damit Haus und Garten auch bei drastischen Unwetterschäden gut abgesichert sind. Schäden am Haus sind durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert, sie ist dafür zuständig, dass Schäden, die ein Sturm an der baulichen Hülle des Hauses hinterlässt, behoben werden. Sofern es im Versicherungsschein aufgeführt ist, gilt dieser Schutz auch für Schäden an Nebengebäuden wie Schuppen oder auch Garagen. Ebenfalls mitversichert sind Zäune, Markisen und auch Antennen. Wenn durch einen Sturm das Dach soweit beschädigt wird, dass die Wohnungseinrichtung durch eindringendes Wasser beschädigt wird, ist die Hausratversicherung zuständig. Auch bei anderen sturmbedingten Schäden an der Wohnungseinrichtung zahlt die Hausratversicherung die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert.
Wenn ein Nachbarsbaum, der umstürzt, einen Schaden am Haus verursacht, ist wieder die Gebäudeversicherung zuständig, sie übernimmt auch die Kosten für die Aufräumarbeiten. Ganz unabhängig davon prüft der Versicherer allerdings auch, ob dieser Schaden zu vermeiden gewesen wäre. Wenn beispielsweise der Baum bereits erkennbar morsch war, aber trotzdem nicht gefällt wurde, wird sich der Versicherer direkt an den Nachbarn oder auch an dessen Hausratversicherung wenden. Dachziegel und Äste auf dem Auto, wenn einen dieses Schicksal ereilt hat, dann übernimmt die Teilkasko die Reparaturkosten. Wenn allerdings ein Totalschaden vorliegt, gibt es den Wiederbeschaffungswert, von dem der Restwert abgezogen wird. Wenn der Regen zu stürmisch ist, wird bei Schäden immer erst die Ursache ermittelt um zu klären, welche Versicherung zuständig ist. Wenn es durch das Dach oder auch durch ein eingedrücktes Fenster regnet, ist wie bereits erwähnt die Hausratversicherung bzw. Gebäudeversicherung zuständig. Wenn es aber durch den starken Regen zu einem Rückstau im Kanalsystem kommt, und der Keller wird überflutet, dann hilft nur eine zusätzliche Versicherung, die Elementarschadenversicherung.


Foto Quelle ashkyd

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