Versicherung
Rechtsschutz bei Hartz IV: Geld für die Schule
abgelegt im Archiv Rechtsschutz von Hans Kolpak am 11.08.08
Rechtsschutz bei Hartz IV: Geld für die Schule
© Bewegung in die Sozialämter, wie die Meldung des Tacheles e. V. vom 10. August 2008 zeigt. Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf zusätzliche Zahlungen, wenn Schüler Extraleistungen bezahlen müssen. Stimmt dies mit Äußerungen des Bundesrates und der Rechtsprechung einiger Landessozialgerichte überein? Ist eine Rechtsschutzversicherung notwendig, um Ansprüche vor Gericht geltend zu machen?


Wenn Sie als Eltern mit diesem Thema konfrontiert sind, dann können Sie jetzt tief durchatmen: Tacheles e. V. liefert Ihnen konkrete Hinweise, wie Sie vorgehen können, um Ihre Ansprüche wahrzunehmen.

Der Beitrag wurde von Erwin Denzler M.A., Dozent für Arbeits- und Sozialrecht, verfaßt und verspricht Ihnen, den Sozialbehörden und den Sozialgerichten eine umfassende Darstellung der derzeitigen Situation zu sein.

Hans Kolpak
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