Rechtsschutz bei Hartz IV: Geld für die Schule

Rechtsschutz bei Hartz IV: Geld für die Schule
© ninaaa

Es kommt Bewegung in die Sozialämter, wie die Meldung des Tacheles e. V. vom 10. August 2008 zeigt. Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf zusätzliche Zahlungen, wenn Schüler Extraleistungen bezahlen müssen. Stimmt dies mit Äußerungen des Bundesrates und der Rechtsprechung einiger Landessozialgerichte überein? Ist eine Rechtsschutzversicherung notwendig, um Ansprüche vor Gericht geltend zu machen?

Wenn Sie als Eltern mit diesem Thema konfrontiert sind, dann können Sie jetzt tief durchatmen: Tacheles e. V. liefert Ihnen konkrete Hinweise, wie Sie vorgehen können, um Ihre Ansprüche wahrzunehmen.

Der Beitrag wurde von Erwin Denzler M.A., Dozent für Arbeits- und Sozialrecht, verfaßt und verspricht Ihnen, den Sozialbehörden und den Sozialgerichten eine umfassende Darstellung der derzeitigen Situation zu sein.

Hans Kolpak
versicherungsintern


One Response to “Rechtsschutz bei Hartz IV: Geld für die Schule”

  1. NormanWessel Says:

    Vielen Dank für die Erklärung und den Link-Tipp dabei!

Leave a Reply


Impressum