Krank und kein Dank

Wer vergleicht denn heute vor einer Operation bei verschiedenen Krankenhäusern die Preise! Ich kenne keinen. Aber genau das sollen wir bald tun. Sonst könnte uns die private Krankenversicherung ärgern. Das ist die Quintessenz aus dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im Paragraph 192 Absatz 2. Die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo blunck: "Ein gefundenes Fressen für den Versicherer, einen Teil der Leistungen zu verweigern, wenn er sie für zu teuer hält. Das VVG bietet ihm dafür einen komfortablen Willkürparagraphen." Der Verband will eine Nachbesserung. Na ob das klappt? Ich habe meine Zweifel.