Kostenfrei krankenversichert in der Familienversicherung
abgelegt im Archiv Krankenversicherung am 08.07.10

© eric.surfdudeDie Familienversicherung an sich ist eine sehr gute Sache, denn damit können Ehegatten oder -frauen sowie gleichgeschlechtlich eingetragene Lebenspartner und auch die Kinder eines Kassenmitglieds kostenfrei krankenversichert werden. Bei den Kindern zählen sowohl leibliche Kinder als auch Stiefkinder und Pflegekinder. Diese Familienversicherung endet mit dem 18. Lebensjahr, aber wenn die Kinder erwerbslos sind, dann können sie bis zum 23. Lebensjahr weiter versichert werden. Dies kann bis zum 25. Lebensjahr ausgeweitet werden, wenn das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung steckt. Das gilt auch für die freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahre. Die Voraussetzung für Angehörige für eine Versicherung in der Familienversicherung sind folgende: Der Angehörige muss in Deutschland leben und darf nicht versicherungspflichtig sein, oder er muss von der Versicherungspflicht befreit sein.
Das Einkommen darf 365 Euro im Monat nicht übersteigen, bei den geringfügigen Tätigkeiten liegt die Grenze bei höchstens 400 Euro im Monat. Ist eine Hausfrau, die bisher bei ihrem Mann familienversichert war, in Rente, dann braucht sie ab dann eine eigene Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Auch die familienversicherten Angehörigen erhalten dieselben Leistungen wie der Versicherte ohne eine Einschränkung. Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag verlangt, wie es seit Januar möglich ist, dann darf dieser Beitrag nicht für Familienversicherte erhoben werden.

© eric.surfdude
Tags: Familienversicherung, Versicherungspflicht befreit, Kinder, Stiefkinder, Rente, Krankenkasse, gesetzlich krankenversichert
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Kommentar von:
Versicherung Freak
(14.07.10 15:43 Uhr)
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