Versicherung

KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt auch bei einem Unfall im Winter mit Sommerreifen

abgelegt im Archiv KFZ-Versicherung am 21.12.09

KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt auch bei einem Unfall im Winter mit Sommerreifen
© tuppus
Der Winter ist da, der Schnee auch, aber viele haben es immernoch nicht geschafft, sich Winterreifen zu besorgen. Die Gründe mögen unterschiedlich sein, obwohl man sie nicht unbedingt nachvollziehen kann, denn schließlich geht es ja um die eigene Sicherheit. Zwar gibt es eine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland nicht, aber eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass man die Reifen der Witterung anpassen sollte. Wenn man bei Schnee und Eis mit Sommerreifen erwischt wird, dann kann das schon einmal zwanzig Euro kosten.

Wer andere dabei noch behindert, weil er vielleicht wegen der Sommerreifen im Schnee stecken bleibt, der kann mit vierzig Euro rechnen und auch mit einem Punkt in Flensburg. Auch die Versicherung schreibt keine Winterreifen vor. Auch bei einem Unfall im Winter mit Sommerreifen zahlt für gewöhnlich die KFZ-Versicherung. Die KFZ-Haftpflichtversicherung kommt immer für die Schäden der Unfallopfer auf. Und für das eigene Fahrzeug ist die Vollkaskoversicherung zuständig. Aber, wie könnte es anders sein, auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn ein Unfall passiert und die Ursache hierfür ist eindeutig die Sommerbereifung, dann kann es sein, dass die Versicherung die Leistung kürzen wird. Die KFZ-Haftpflichtversicherung wird den Schaden des Opfers immer zahlen, aber Einkürzungen bei der Vollkasko sind möglich, da in einem solchen Fall von einer Teilschuld ausgegangen wird. Es gilt dann zu beweisen, dass der Unfall mit Winterreifen nicht passiert wäre. Dazu sind Sachverständige nötig, und oft wird ein solcher Streit vor Gericht ausgetragen. Um dem zu entgehen, aber auch für die eigene Sicherheit sollte es selbstverständlich sein, dass man sich um die passende Bereifung kümmert.

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Tags: Unfall  im  Winter  mit  Sommerreifen,  allgemeine  Winterreifenpflicht,  Unfall,  Vollkasko,  Teilschuld 

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