Keine Kostenübernahme: Laser-OP medizinisch nicht notwendig
abgelegt im Archiv Krankenversicherung am 07.08.09

© 1suisseEine Hornhauptoperation als Alternative zum Tragen einer Brille bleibt ein Privatvergnügen. Doch abgesehen von den konkreten Umständen, die dem Münchner Gerichtsurteil zugrundeliegen, lassen sich keine verallgemeinernden Aussagen treffen. Sowohl das Lasern hat seine Grenzen, als auch das Tragen von Brillen oder Kontaktlinsen. Auch gibt es die Möglichkeiten, per Operation eine Linse einzusetzen.
Es ist daher nicht verkehrt, sich medizinisch und versicherungstechnisch vorher zu erkundigen, anstatt hinterher aus Ärger den Klageweg zu beschreiten. In einem ähnlichen Urteil aus 2004 wurde entschieden: "Die zuständige Kammer beim Landgericht schloss sich der Argumentation des Amtsgerichts an und führte ergänzend aus: 'Notwendig ist eine bestimmte Heilbehandlungsmethode nur dann, wenn nur sie geeignet ist, den Heilbehandlungserfolg sicher zu stellen.' Dies sei bei der Laserbehandlungsmethode - wie der Gutachter nachvollziehbar dargestellt habe - gerade nicht der Fall. Aus medizinischer Sicht sei daher nach dem Prinzip der Nachrangigkeit die traditionelle Behandlung mittels einer Brille möglich und vorzuziehen."
Hans Kolpak
versicherungsintern

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Tags: Krankenversicherung Augenlaser Lasik Hornhaut Brille Kontaktlinsen
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Wong
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