Kein Schutz für Raser

Wer rücksichtslos fährt und einen Unfall verursacht, kann seinen Anspruch auf eine Verletztenrente der gesetzlichen Unfallansprüche verlieren. Dies hat das Bundessozialgerichts in Kassel entschieden (Az.: B 2 U 1/07 R). In dem entschiedenen Fall hatte ein Mann mit seinem Wagen ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn gerammt, nachdem er im Dunkeln, auf einer Bergkuppe und vor einer Kurve eine Autokolonne überholt hatte. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall zunächst nicht als arbeitsunfall an, musste dies aber später revidieren. Damit wurde der Unfall zwar als Wegeunfall anerkannt, aber eine darüber hinaus gehende Gewährung von Geldleistungen verweigerte die Berufsgenossenschaft, da der Unfall bei der Begehung einer Straftat eingetreten war. In diesem Fall, vor allem wenn durch die Schwere der Tat "sozialethische Mindeststandards" verletzt werden, darf die Unfallversicherung Leistungen teilweise oder ganz verweigern. Dem stimmten die Richter zu.