Versicherung

Kein Schutz für Raser

abgelegt im Archiv Unfallversicherung am 28.03.08

Kein Schutz für Raser
Wer rücksichtslos fährt und einen Unfall verursacht, kann seinen Anspruch auf eine Verletztenrente der gesetzlichen Unfallansprüche verlieren. Dies hat das Bundessozialgerichts in Kassel entschieden (Az.: B 2 U 1/07 R). In dem entschiedenen Fall hatte ein Mann mit seinem Wagen ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn gerammt, nachdem er im Dunkeln, auf einer Bergkuppe und vor einer Kurve eine Autokolonne überholt hatte. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall zunächst nicht als arbeitsunfall an, musste dies aber später revidieren. Damit wurde der Unfall zwar als Wegeunfall anerkannt, aber eine darüber hinaus gehende Gewährung von Geldleistungen verweigerte die Berufsgenossenschaft, da der Unfall bei der Begehung einer Straftat eingetreten war. In diesem Fall, vor allem wenn durch die Schwere der Tat "sozialethische Mindeststandards" verletzt werden, darf die Unfallversicherung Leistungen teilweise oder ganz verweigern. Dem stimmten die Richter zu.


Ähnliche Einträge:

Permalink: Kein Schutz für Raser

Tags: Recht  Unfall  Raser 

Trackback: http://www.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/118179
img del.icio.us img Readster img Lycos img Alltagz img Folkd Add this page to Mister Wong Wong img Wikio img Newstube img DIGG

Stimmen Sie ab für Kein Schutz für Raser:

  • Currently 7.00/10
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Dieser Eintrag wurde mit: 7.00 Punkten (von 1 Stimme(n) insg.) bewertet.
 
Share It
Möchten Sie gern einen neuen, interaktiven Marketingkanal für Ihr Unternehmen haben? Erfahren Sie mehr über Sponsored Blogs mit Creative Weblogging. Sehen Sie wie man Sponsored Blogs erfolgreich einsetzt.
RSS rss
Alle Abonnements sehen
Google google
Was ist RSS?
Yahoo! yahoo
MEIN MSN MSN
Bloglines Bloglines
TwitterFollowen Sie uns bei Twitter!