Versicherung

Künstlersozialkasse: Bürokratenwillkür³

abgelegt im Archiv Sozialversicherung am 30.01.09

Blogeintrag Nr. 100


Die Situation ließe sich leicht entschärfen: Der versicherte Künstler hat keinen rückwirkenden Versicherungsanspruch, aber Das zahlungspflichtige Unternehmen und die Körperschaft des öffentlichen Rechtes muß bis nach 2001 zurück nachzahlen, vorausgesetzt, die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung haben ein Zahlungsversäumnis entdeckt.

Aber aus sozialistisch geprägten ideologischen Gründen ist der Unternehmer ein Böser und muß löhnen. Das Feindbild steht unerschütterlich. Die Sozialisten können aber aufgrund ideologisch bedingter Hirnschranken das 1 x 1 der Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft nicht wahrnehmen. Es funktioniert nicht. Fertig aus.

Ein Geschäft kann nur bekannte Umstände in einen Preis einkalkulieren. Wird einer Kalkulation behördlicherseits nach Jahren ein Posten hinzugefügt, dann wirft diese Willkür die Mathematik des Unternehmens über den Haufen. DAS IST ABSURD ! Denn es gibt keinerlei rechtliche Handhabe, nach mehreren Jahren von einem Kunden eine Nachzahlung zu fordern aufgrund einer solchen willkürlichen behördlichen Intervention. Es funktioniert nicht. Fertig aus.

UND DAGEGEN WENDEN SICH KRITIKER und nicht gegen die soziale Absicherung von Künstlern und Publizisten! WIE BILLIG UND WIE DEMAGOGISCH !

Hans Kolpak
versicherungsintern

Weitere Quellen:
Deutscher Kulturrat
Capital Steuern & Recht
Rechtsanwalt Andri Jürgensen
Etikettenschwindel Freie Wildbahn e. V.
Mit großer Dankbarkeit erwähne ich zwei Artikel aus Süddeutsche Allgemeine:
Die ausgesaugte Klasse
Kein Brot, dafür Hoffnung

Permalink: Künstlersozialkasse: Bürokratenwillkür³

Tags: Künstlersozialkasse  Künstlersozialversicherung 

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