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Unfallversicherung
von Tanja Usselmann am 07.02.10

© Kai Hendry
Verbrennt man sich also während des Essens oder einem bricht ein Zahn ab, so ist dieser Fall für gewöhnlich nicht versichert. Das gilt auch für Unfälle bei sogenannten Nebenverrichtungen, wenn man also vielleicht Obst schneidet oder Kaffee kocht und etwas passiert dabei. Wichtig ist auch zu wissen, dass ein Pausenspaziergang außerhalb des Betriebsgeländes nicht mitversichert ist, wenn man beispielsweise eine solchen Spaziergang im Winter vorhat und dabei auf eisglattem Terrain stürzt, ist man nicht gesetzlich unfallversichert. Auch wer sich nur etwas aus dem Supermarkt holen will, um dies hinterher während der Arbeit zu verzehren, ist nur auf dem Weg zum Supermarkt versichert und auch auf dem Rückweg, nicht aber im Supermarkt selber.
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während
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