Ist man während der Mittagspause unfallversichert ?

Oft stellt sich Arbeitnehmern die Frage, ob man auch während der Mittagspause unfallversichert ist. Viele gehen ja nicht nur in der Werkskantine etwas essen, sondern nutzen auch gerne umliegende Restaurants oder gehen schnell etwas einkaufen. Aber egal, für welche dieser Möglichkeiten man sich entscheidet, grundsätzlich gilt: Der Gang in die Kantine und zurück ist ebenso versichert als wenn man in den Supermarkt oder das Restaurant geht. Allerdings endet an allen Türen dieser Einrichtungen der Versicherungsschutz. Wenn also etwas passiert, während man die Mahlzeit einnimmt oder auch dafür einkauft, dann greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, denn die Einnahme von Mahlzeiten im Beruf wird zu den privaten und sogenannten eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten gezählt.
Verbrennt man sich also während des Essens oder einem bricht ein Zahn ab, so ist dieser Fall für gewöhnlich nicht versichert. Das gilt auch für Unfälle bei sogenannten Nebenverrichtungen, wenn man also vielleicht Obst schneidet oder Kaffee kocht und etwas passiert dabei. Wichtig ist auch zu wissen, dass ein Pausenspaziergang außerhalb des Betriebsgeländes nicht mitversichert ist, wenn man beispielsweise eine solchen Spaziergang im Winter vorhat und dabei auf eisglattem Terrain stürzt, ist man nicht gesetzlich unfallversichert. Auch wer sich nur etwas aus dem Supermarkt holen will, um dies hinterher während der Arbeit zu verzehren, ist nur auf dem Weg zum Supermarkt versichert und auch auf dem Rückweg, nicht aber im Supermarkt selber.