Hochwasserschäden mit einer Elementarschadenversicherung ersetzen
abgelegt im Archiv Versicherungen am 18.01.10

© A.SevikJede Menge Schnee, jetzt regnet es wieder reichlich, und vielen wird schon wieder etwas mulmig bei der ganzen Sache, denn ihnen sind noch die Bilder des Hochwassers in Sachsen von vor ein paar Jahren oder die Flut in Brandenburg an der Oder gegenwärtig. Oft fragt man sich, welche Versicherung wohl einspringt, wenn einem selbst einmal so etwas passiert. Wer übernimmt die Schäden an Wohnung, Haus oder auch dem Auto? Generell kann man solche Schäden durch Hochwasser oder auch durch Erdbeben und Erdrutsche nur durch die Elementarschadenversicherung ersetzen lassen. Der Punkt ist allerdings, dass man diese Versicherung nur als Zusatzversicherung bekommen kann. Sie wird nur im Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung abgeschlossen.
Hausbesitzer brauchen beide Versicherungen, um die Elementarschadenversicherung abschließen zu können, für den Mieter ist eine Hausratversicherung ausreichend. Allerdings bekommen auch nicht alle diese Zusatzversicherung. Regionen, die häufig von Hochwasser betroffen sind, sind bei den meisten Versicherern davon ausgeschlossen. Oft reicht es bereits, wenn es in zehn Jahren ein oder zwei Mal ein Hochwasser gegeben hat, um eine Ablehnung zu kassieren. Wenn man dann doch eine Versicherung für ein gefährdetes Gebiet findet, dann ist das meistens mit Anforderungen gekoppelt, die das Objekt hochwassersicher machen sollen. Das ist oft so teuer, dass es sich gar nicht lohnt. Zusätzlich wird dann oft noch eine Selbstbeteiligung verlangt. Die Kosten schwanken je nach Lage des Hauses zwischen 50 und 250 Euro pro Jahr, bei Mietern kommt es auf die Versicherungssumme an, meistens liegt das zwischen 10 und 40 Euro. Natürlich muss man auch hier wie bei allen anderen Versicherungsschäden darauf achten, dass man im Schadensfall gleich die Versicherung informiert. Dort erfährt man dann auch meistens die weitere Vorgehensweise. Grundsätzlich wichtig ist, dass man nichts wegwirft, denn es könnte sein, dass die Versicherung die zerstörten Teile noch begutachten möchte. Bleibt nur zu hoffen, dass man diese Versicherung, wenn man sie dann hat, nicht nutzen muss.

© A.Sevik
Tags: Elementarschadenversicherung ersetzen, von Hochwasser betroffen, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch
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Wong
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