High Heels oder Flip-Flops – zahlt die KFZ-Versicherung im Schadensfall?

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Der Frühling steht vor der Tür, und mit der Wärme verschwinden die Snow-Boots wieder im Schrank, und die schönen Sommerschuhe kommen wieder zum Einsatz. Alles, was man im Winter nicht mehr tragen konnte, wird wieder aktuell. Der Trend diesen Sommer sind ganz eindeutig die modischen High Heels. Schön für alle, die darauf laufen können. Aber man will ja nicht nur darauf laufen, sondern man muss ja auch schon einmal Autofahren mit den Schuhen. Dass dies nicht so einfach ist, ebenso übrigens auch wie bei den bequemen Flip-Flops im Hochsommer, wissen die meisten. Was aber ist, wenn man mit diesen Schuhen einen Unfall mit dem Auto baut? Oft wird behauptet, dass dann die Versicherung nicht zahlt. Aber für alle Flip-Flop-Liebhaber und High-Heels-Anhängerinnen sei gesagt, dass dies nicht richtig ist.
Generell ist die Leistung der Kfz-Versicherung nicht abhängig vom getragenen Schuhwerk. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wird immer die Schäden des Unfallopfers tragen, da ist es vollkommen egal, welche Art von Schuhwerk der Fahrer getragen hat. Und die Vollkaskoversicherung, die zuständig ist für den Schaden am eigenen Fahrzeug kann die Zahlung nur verweigern, wenn die Ursache der Schadens grobe Fahrlässigkeit war. Die Definition dieser groben Fahrlässigkeit ist bestimmt nicht einfach, aber dass das bloße Tragen dieser Schuhe beim Fahren kein schwerwiegendes außer Acht lassen der für gewöhnlich üblichen Sorgfalt darstellt, darüber sind sich die Versicherer einig. Aber auch wenn die Versicherung für einen entstandenen Schaden eintritt ist es doch immer empfehlenswert, beim Autofahren für festes und sicheres Schuhwerk zu sorgen, das sollte allein schon für die eigene Sicherheit selbstverständlich sein.