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Unfallversicherung
von Tanja Tasci am 03.06.08

© .Dominic
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich ausführlich mit dem Thema beschäfftigt und entschieden, dass Unfallversicherungen auch beim Fußballspiel auf dem Bolzplatz in Haftung genommen werden können. Zwar hatte im Vorfeld das Landgericht Essen dem Kläger vermittelt, dass er sich freiwillig der Gefahr ausgesetzt hätte und deshalb die Unfallversicherung nicht haftet. Das OLG begründete die Haftung der Unfallversicherung allerdings damit, dass sich der Kläger nicht absichtlich verletzte und Unebenheiten auf dem Bolzplatz für den Unfall verantwortlich waren und somit müsse die Unfallversicherung für Unfallfolgen haften.
Auch ein Versicherungsvergleich lohnt sich. Mehr dazu hier.
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Wong
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