Versicherung

Für den Versicherten oder eingesackt für den Kapitalanleger?

abgelegt im Archiv Versicherungen am 28.07.08

Die Rechtsform einer Versicherungs-gesellschaft spricht Bände. Wird der Aktienkäufer umworben oder der Versicherte bedient? Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit darf und muß anders wirtschaften als eine Aktiengesellschaft. Ein zweckmäßiges Bürogebäude steht im Kontrast zu den Kindheitsträumen eines Glaspalastes, der für unermeßlichen Reichtum stehen soll. An wen verpulvern Sie Ihr Geld?


Wie sich die Abkürzungen gleichen! a. G. bedeutet etwas völlig anderes als AG! Auf Gegenseitigkeit bedeutet für Sie als Versicherter auch, daß es Beitragserstattungen gibt, wenn der Schadenverlauf günstiger war, als erwartet.

Eine Gesellschaft, die risikogerecht kalkuliert, kommt damit den Versicherten entgegen, die wenig Schäden verursachen und nicht dauernd versuchen, irgendwelche Bagatellschäden als "Versicherungsfall" zu deklarieren.

Sie handeln klug, wenn Sie Hochpreis-Angebote meiden. Was nützt Ihnen, der Versicherungsvertreter, der augenzwinkernd Ihren Kavaliersdelikt = Versicherungsbetrug unterstützt, wenn der Beitrag doppelt so hoch ist?

Suchen Sie lieber ein gutes Restaurant auf und genießen Sie die Stimmung. Das gibt Ihnen ein besseres Lebensgefühl als das Bewußsein, einer priviligierten Klasse von Snobs anzugehören, die sogar für "Kavaliersdelikte" ihren Agenten haben.

Gleich und gleich gesellt sich gern. Ehrlich, seien Sie lieber ein Sparbrötchen! Mein Tipp: Lesen Sie die Pressemitteilung vom 19. Februar 2008 beim BVVB Bundesverband Versicherungsberater E.V..

Hans Kolpak
versicherungsintern.de

Permalink: Für den Versicherten oder eingesackt für den Kapitalanleger?

Tags: Gesellschaftsform  AG  Aktiengesellschaft  Kapitalanleger  a.G.  Versicherungsverein  Versicherter  Versich 

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