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Lebensversicherung
von Tanja Usselmann am 26.01.10

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Durch diese Freistellung fällt die Ablaufleistung natürlich niedriger aus, als es im Vertrag vereinbart ist, denn es wurden ja weniger Beiträge bezahlt, als man ursprünglich angenommen hat. Zudem berechnen viele Versicherer für die entgangenen Beitragszahlungen Stornogebühren, und so sinkt die Ablaufleistung weiter ab. Auch kann es passieren, dass Zusatzversicherungen wie etwa Berufsunfähigkeit oder auch Unfalltod ganz wegfallen oder auch dabei die Leistung sinkt. Natürlich ist somit auch im Falle des Todes des Versicherten mit einer weitaus niedrigeren Versicherungssumme zu rechnen als es im Vertrag vereinbart war.
Wer diese Beitragsfreistellung muss allerdings ein festgesetztes Mindestguthaben vorhanden sein, ist das nicht der Fall, dann kann es sein, dass der Versicherer den Vertrag beendet und der Kunde den Rückkaufwert ausgezahlt bekommt. Auch wer später wieder in die Versicherung einzahlen will, der muss sich nach der Kulanz des Versicherers erkundigen. Im Gegensatz zur Beitragsfreistellung gibt es hier keine gesetzliche Regelung oder Anspruch.
Wer also vorhat, eine Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen oder sie zu kündigen, sollte sich auf jeden Fall vorher eingehend bei der Gesellschaft erkundigen, welche Entscheidung die richtige ist.
Permalink: Die Lebensversicherung beitragsfrei stellen
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