Versicherung
Die Lebensversicherung beitragsfrei stellen
abgelegt im Archiv Lebensversicherung von Tanja Usselmann am 26.01.10
Die Lebensversicherung beitragsfrei stellen
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Gerade in der heutigen Zeit sind alle Menschen darauf bedacht, Geld zu sparen. Viele fangen dann sehr oft bei den Versicherungen an. Aber bevor man diverse Versicherungen kündigt ist es ratsam zu prüfen, ob man eine Versicherung nicht beitragsfrei stellen kann, um vielleicht die Zahlungen nach Überwindung der Krise wieder fortzusetzen. Ein gutes Beispiel ist hier die Lebensversicherung. Anstatt diese recht wichtige Versicherung gleich zu kündigen, kann man eine Lebensversicherung beitragsfrei stellen. Diese Beitragsfreistellung ist ein gesetzlicher Anspruch, der im Paragraphen 176 der Versicherungsvertragsgesetzes geregelt ist. Allerdings sind die Auswirkungen auf den Vertrag durch die Beitragsfreistellung erheblich.


Durch diese Freistellung fällt die Ablaufleistung natürlich niedriger aus, als es im Vertrag vereinbart ist, denn es wurden ja weniger Beiträge bezahlt, als man ursprünglich angenommen hat. Zudem berechnen viele Versicherer für die entgangenen Beitragszahlungen Stornogebühren, und so sinkt die Ablaufleistung weiter ab. Auch kann es passieren, dass Zusatzversicherungen wie etwa Berufsunfähigkeit oder auch Unfalltod ganz wegfallen oder auch dabei die Leistung sinkt. Natürlich ist somit auch im Falle des Todes des Versicherten mit einer weitaus niedrigeren Versicherungssumme zu rechnen als es im Vertrag vereinbart war.
Wer diese Beitragsfreistellung muss allerdings ein festgesetztes Mindestguthaben vorhanden sein, ist das nicht der Fall, dann kann es sein, dass der Versicherer den Vertrag beendet und der Kunde den Rückkaufwert ausgezahlt bekommt. Auch wer später wieder in die Versicherung einzahlen will, der muss sich nach der Kulanz des Versicherers erkundigen. Im Gegensatz zur Beitragsfreistellung gibt es hier keine gesetzliche Regelung oder Anspruch.
Wer also vorhat, eine Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen oder sie zu kündigen, sollte sich auf jeden Fall vorher eingehend bei der Gesellschaft erkundigen, welche Entscheidung die richtige ist.

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Tags: Lebensversicherung  beitragsfrei  stellen,  im  Falle  des  Todes  des  Versicherten,  Lebensversicherung,  Beitragsfreistellung,  Berufsunfähigkeit,  Unfalltod 
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