Deutsche Regelungswut: Wer steigt da noch durch?
abgelegt im Archiv Kurioses am 22.08.08
Laut Vermittlerordnung muß ein Ausschließlichkeitsvertreter auf Ventilgeschäfte verzichten.
So blöd ist aber praktisch kein Versicherungsvermittler, wenn sein Kunde ihm vertraut und nach einem Produkt fragt, das die Gesellschaft nicht einmal über einen Kooperationsvertrag mit einem anderen Versicherer anbietet. Woher soll der Kunde das auch wissen? Schließlich ist er König und kein Hoffnarr mit hellseherischen Fähigkeiten.
Also verstößt der Vertreter gegen eine Rechtsverordnung mit Gesetzeskraft und vermittelt für eine andere Gesellschaft. Er schreibt das Geschäft auf seine Ehefrau oder bedient sich eines Strohmannes, der ihm zum Ausgleich auch Geschäfte zuschiebt. Das ist eine wunderbare Intransparenz mit eventuellen rechtlichen und finanziellen Nachteilen für Kunden. Welchen Unfug pflegen Versicherungsverbände und Gesetzgeber seit Jahrzehnten?
Manfred Brüss schreibt hierzu für das VersicherungsJournal. Aus bürokratischer Regelungswut heraus gibt es eine Vermittlerordnung mit Einzelheiten, wer was darf und nicht darf und eine Gewerbeordnung, die sämtliche Varianten genehmigungspflichtig macht, so daß bei Änderungen wiederum meist 20 Euro kassiert werden.
Ich will ja nicht behaupten, diese Prozeduren seien überflüssig, denn sie bescheren den Ordnungsämtern regelmäßige Einnahmen, ohne das Bruttosozialprodukt zu steigern. Diese Nullnummer belastet die Volkswirtschaft und erzwingt von arbeitenden Bürgern Behördengänge.
Ich will auch nicht behaupten, ein Gegner jeglicher Verwaltung und ein professioneller Bürokratiehasser zu sein, doch ich wasche meine Hände in Unschuld: Solchen Mist hätte ich mir niemals ausgedacht. Die Alternative wäre eine private Verbandsprüfung mit Zulassung als Vermittler bei gleichzeitiger Haftung des Verbandes.
Das Ordnungsamt mit Geldeinsammelfunktion zur Selbstfinanzierung zwischen Konsumenten und Gerichte zu schalten, ist überflüssig wie ein Kropf.
Hans Kolpak
versicherungsintern
Tags: Ventilgeschäft Versicherungsvermittler Mehrfachagent Ausschließlichkeitsvertreter Ordnungsamt
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Wong
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