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Kurioses
von Heidi P. Trabert am 30.03.08

Hintergrund: Bei der Privatisierung der ehemaligen Deutschen Beamten-Versicherung entstanden rund 300 Millionen Euro Veräußerungsgewinn. Der Gewinn wurde den Versicherungskonten gutgeschrieben. Daraufhin erhielten die rund 600.000 berechtigten Versicherten Anfang der 90er Jahre Berechtigungsscheine über die noch nicht verkauften Unternehmensanteile. Diese sind inzwischen veräußert. Wer einen dieser Scheine besitzt, könnt dessen coupon bei Banken und Sparkassen einlösen. Durchschnittlich 500 Euro sind die Coupons wert. Offensichtlich wissen die meisten Berechtigten aber gar nicht, was in ihren Ordnern schlummert - denn bisher haben nur 110.000 Versicherte ihre Ansprüche angemeldet. Von den rund 300 Millionen Euro sind also erst 90 Millionen ausgeschüttet worden.
Wichtig: Die Zeit läuft langsam davon. Bis zum 2. März 2009 müssen alle ihre Ansprüche geltend gemacht haben. Weitere Informationen gibt es hier.
Banken nehmen Coupon 1 entgegen
In den Berechtigungsscheinen, die den jeweiligen Anteil am Veräußerungsüberschuss dokumentieren, sind drei nummerierte Coupons eingedruckt. Davon ist nur der Coupon 1 ab sofort bis spätestens 2. März 2009 einzureichen. Mit diesem Coupon werden die anteiligen Werte aus dem Aktienverkauf sowie die Gegenwerte der gebildeten Rückstellung für Erstattungsansprüche verteilt. Der Coupon 1 kann bei den Filialen der Commerzbank AG, Hypovereinsbank AG, Dresdner Bank AG, Volks- und Raiffeisenbanken sowie einer Reihe von Sparkassen eingereicht werden. Der Coupon 1 ist mit einem Einreichungsformular vorzulegen, das bei den genannten Instituten, über das Internet oder unter der Service-Nummer 01803/20 26 08 zu beziehen ist.
Dazu Herbert Falk, Vorstandsvorsitzender der DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen: "Für uns ist es eine große Herausforderung, die Ansprüche der 600 000 Berechtigten gemeinsam mit unseren Bankpartnern jeweils in einem angemessenen Zeitraum abschließend zu bearbeiten. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Coupons nicht direkt an uns geschickt werden, sondern dass
der festgelegte Weg über die Bankpartner eingehalten wird."
Die Berechtigungsscheine mit den Coupons 2 und 3 sollen über die Frist vom 2. März 2009 hinaus aufbewahrt werden sollten. Diese Coupons dokumentieren einen weiteren Anspruch auf einen später
auszuschüttenden Liquidationsüberschuss. Auf ihn sollten die Berechtigten nicht leichtfertig verzichten.
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Wong
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