Brandstiftung: Wenn der Haftpflichtversicherer in Vorleistung geht …

… dann sind jahrzehntelange Zahlungen durch Regreßpflichtige keine Seltenheit. Diese Einsicht neben vielen weiteren vermittelte der Jugendsachbearbeiter beim Polizeiposten Ehrenkirchen, der die siebte Klasse der Hexentalschule besuchte, um mit den Jugendlichen den Brand in ihrer Schule aufzuarbeiten.
Das Rechenexempel ist einfach: 2.000.000 Euro Sachschaden bedeuten 4.000 Monatsraten zu 500 Euro – ohne Zinseszinsen und Verfahrenskosten. Zwei Jugendliche hatten vom 27. auf den 28. Februar Feuer in der Hexentalschule gelegt. Dabei standen sie unter Alkoholeinfluß.
Manfred Bluhm rekonstruiert den Tathergang: "Schauen wir doch mal, was in der Schule so drin ist!" dachten sich die beiden und schlugen das Fenster ein – ganz cool, ganz lässig, vom Alkohol aufgeputscht. Drinnen hantierten sie mit Spraydose und Feuerzeug. Die Täter bedachten jedoch nicht, was der Feuerstrahl anrichten kann. "Ganz schnell hat es gebrannt und sie haben es nicht mehr im Griff gehabt. Waren plötzlich nicht mehr die Stärksten und Größten, sondern sind stiften gegangen."
So können Versicherer zugunsten Geschädigter regelnd eingreifen, doch bezahlen müssen Straftäter trotzdem, auch wenn es Jugendliche sind. Durch solch eine Dummheit sind die finanziellen Grundlagen ihres Lebens ruiniert.
Hans Kolpak
versicherungsintern