Bei Schäden Ärger mit der Versicherung – wie man am besten reagiert
abgelegt im Archiv Branchentipps am 26.05.10

© rickEin Schaden ist entstanden - macht ja nichts, man ist ja versichert. So oder ähnlichen sehen das viele Versicherte, aber leider gibt es auch sehr oft eine böse Überraschung, wenn es dann an die Regulierung durch die Versicherung geht. Viele Unternehmen mauern lieber erst einmal, anstatt zu zahlen. Leider gibt es mittlerweile sehr oft das Problem, dass man bei Schäden Ärger mit der Versicherung bekommt. Ein sehr beliebtes Argument, um die Zahlung zu verweigern, ist immer die grobe Fahrlässigkeit. Wenn dies wirklich eindeutig vorliegt, muss eine Versicherung den Schaden nur anteilig übernehmen. Dies ist beispielsweise bei der KFZ-Kasko so. Beispielsweise wenn ein Fahrer eine rote Ampel überfährt, und dann einen Unfall verursacht, beträgt die Kürzung 50 Prozent. Aber Versicherte sollten sich nicht vorschnell auf eine Teilregulierung einlassen, dies gilt besonders bei der Hausratversicherung. Wenn man seine sogenannten Obliegenheitspflichten verletzt, kann hier sogar ganz leer ausgehen.
Dies kann schon eintreten, wenn man nach einem Einbruch nicht schnell genug die Liste des Diebesguts vorlegt. Großzügiger werden die Versicherungen allerdings, wenn Sachversicherungen bei demselben Unternehmen bestehen. Oft gilt man dann als besserer Kunde. Wenn ein Versicherer eine Zahlung ablehnt, dann lohnt es sich trotzdem oft, noch einmal nachzuverhandeln. Wenn das nichts hilft führt der nächste Schritt zum Experten, dies können die Verbraucherzentralen, Fachanwälte für das Versicherungsrecht oder auch unabhängige Versicherungsberater sein. Am besten kommt dann derjenige weg, den eine Rechtsschutzversicherung hat - natürlich bei einem anderen Anbieter.

© rick
Tags: Schäden Ärger mit der Versicherung, Obliegenheitspflichten, Hausrat, KFZ-Versicherung, Rechtsschutzversicherung
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