Österreich: Mehr Rechtssicherheit beim Rücktrittsrecht für Verbraucher
abgelegt im Archiv Versicherungsmakler am 19.08.08
Makler, die durch Zusatzvereinbarungen ihre Provision sichern wollen, höhlen das gesetzliche Rücktrittsrecht für Verbraucher aus. Kein Vertrag - Keine Provision! So lautet die einfache Formel des Wiener Gerichtes. Was bedeutet dieses noch nicht rechtskräftige Urteil für Verbraucher?
Der Verein für Konsumenteninformation setzte sich gegen einen Versicherungsmakler zur Wehr, der eine Klage gegen seine Kundin angestrengt hatte, die korrekt und fristgemäß von Ihren Antrag auf Lebensversicherung zurückgetreten war.
Gegenstand der Klage war ein Entgelt in der Höhe von EUR 2760,- für die "versicherungstechnische Risikoanalyse sowie für die Erstellung eines angemessenen Deckungskonzepts sowie für die Vertragskonzeption".
"Mit diesem Urteil wurde ein weiteres Stück Rechtssicherheit geschaffen und garantiert, daß gesetzliche Rücktrittsrechte nicht verwässert werden dürfen", stellt Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger fest, wie am 18. August gemeldet wurde.
Auch wenn Makler mehr Freiheiten als Ausschließlichkeitsvertreter haben, so können sie jedoch auf Kosten ihrer Kunden in die gleiche Falle tappen wie Versicherungsgesellschaften, die mehr auf eigene volle Kassen achten als auf die finanzielle Sicherheit ihrer Kunden.
Hans Kolpak
versicherungsintern
Tags: Versicherungsmakler Zusatzvereinbarung Rücktrittsrecht Verbraucher Konsumenten
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Wong
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